Ferienwohnungen Ess

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Ess
 

Stand der AGB's: 16.März 2009
Gästehaus Ess
Antonie Ess
Hauptstrasse 8
D-87538 Fischen

1. Leistungsanbieter
Leistungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist: Gästehaus Antonie Ess - Hauptstrasse 8 - 87538 Fischen

2. Tiere
Auf Anfrage

3. Hausordnung
Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung, oder bringen Sie sie in Kippstellung. Besonders im Winter bitten wir Sie, für ausreichende Lüftung zu sorgen. Ski, Fahrräder und ähnliche Sportgeräte sollten in unserem separaten Abstellraum gelagert werden. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und eventuell die Heizung runter zu drehen. Achten Sie besonders darauf, dass die Herdplatten abgestellt sind.

4. Gastaufnahmevertrag
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Fax, Brief oder über unser Reservierungsformular gilt als verbindlich! Die Bestätigung Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Fax oder Brief. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Die ungefähre Anreisezeit sollte spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein. Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Teppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

5. Mietpreis
Der volle Mietpreis ist spätestens am Abreisetag für die für Sie reservierte Personenzahl und Zeit in bar zu entrichten. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen mindestens 24 Stunden vorher angekündigt und von uns genehmigt werden. Die Übernachtung zusätzlicher Gäste muss bezahlt werden. Wir berechnen dabei 10 Euro pro zusätzlichen Gast pro Tag. Baby-Bett ohne Bettwäsche, da sie unterschiedliche Schlafgewohnheiten haben, bitten wir Sie Bettwäsche hierfür mitzubringen. Unsere aktuellen Preise, sowie die Saisonzeiten können Sie auf den jeweiligen Detailseiten der Ferienwohnungen abfragen. Nicht im Mietpreis eingeschlossen ist der Kurbeitrag der zusätzlich pro Person und Tag entrichtet werden muss. Bei Entrichtung des Kurbetrages erhalten Sie eine Kurkarte mit der Sie Ermäßigungen auf die Preise, z. B. bei Bädern oder Bergbahnen erhalten. Die genauen Beiträge für den Kurbeitrag und weitere Details können beim Verkehrsamt Fischen erfragt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Kurbeitrag an die Gemeinde Fischen zu bezahlen.

6. Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer für unsere Ferienwohnungen beträgt in der Hauptsaison 4 Übernachtungen und in der Nebensaison 3 Übernachtungen.

7. Stornierung
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nicht-Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
- Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises
- Ab 30 Tage vor Mietbeginn 90 % des vereinbarten Mietpreises
- Bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamt gebuchte Zeit berechnet

8. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, bei wirksam zustande gekommenen Gastaufnahmevertrages, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:
- Bei Absage bis zwei Monate vor Mietbeginn EUR 50,00
- Bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn EUR 5,00/gebuchter Nacht, max. EUR 100,00
- Bei späterer Absage EUR 10,00/gebuchter Nacht, max. EUR 200,00.
Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag. Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

9. Haftung
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für höhere Gewalt. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit EUR 150,00, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Gastgeber
Antonie & Lukas Ess