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Allgemeine
Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Ess
Stand der AGB's: 16.März 2009
Gästehaus Ess
Antonie Ess
Hauptstrasse 8
D-87538 Fischen
1. Leistungsanbieter
Leistungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist:
Gästehaus Antonie Ess - Hauptstrasse 8 - 87538 Fischen
2. Tiere
Auf Anfrage
3. Hausordnung
Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der
Wohnung, oder bringen Sie sie in Kippstellung. Besonders im
Winter bitten wir Sie, für ausreichende Lüftung zu sorgen. Ski,
Fahrräder und ähnliche Sportgeräte sollten in unserem separaten
Abstellraum gelagert werden. Bitte sind Sie so freundlich,
darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu
löschen und eventuell die Heizung runter zu drehen. Achten Sie
besonders darauf, dass die Herdplatten abgestellt sind.
4. Gastaufnahmevertrag
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung
bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang
Ihrer Buchung als Fax, Brief oder über unser
Reservierungsformular gilt als verbindlich! Die Bestätigung
Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Fax oder Brief. Der
Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen worden ist. Die ungefähre Anreisezeit
sollte spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die
Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der
Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden
und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein. Eine
Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter
vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei
Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu
betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Die
Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Teppen und der
Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
5. Mietpreis
Der volle Mietpreis ist spätestens am Abreisetag für die für Sie
reservierte Personenzahl und Zeit in bar zu entrichten.
Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen mindestens 24
Stunden vorher angekündigt und von uns genehmigt werden. Die
Übernachtung zusätzlicher Gäste muss bezahlt werden. Wir
berechnen dabei 10 Euro pro zusätzlichen Gast pro Tag. Baby-Bett
ohne Bettwäsche, da sie unterschiedliche Schlafgewohnheiten
haben, bitten wir Sie Bettwäsche hierfür mitzubringen. Unsere
aktuellen Preise, sowie die Saisonzeiten können Sie auf den
jeweiligen Detailseiten der Ferienwohnungen abfragen. Nicht im
Mietpreis eingeschlossen ist der Kurbeitrag der zusätzlich pro
Person und Tag entrichtet werden muss. Bei Entrichtung des
Kurbetrages erhalten Sie eine Kurkarte mit der Sie Ermäßigungen
auf die Preise, z. B. bei Bädern oder Bergbahnen erhalten. Die
genauen Beiträge für den Kurbeitrag und weitere Details können
beim Verkehrsamt Fischen erfragt werden. Der Vermieter ist
verpflichtet, diesen Kurbeitrag an die Gemeinde Fischen zu
bezahlen.
6. Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer für unsere Ferienwohnungen beträgt
in der Hauptsaison 4 Übernachtungen und in der Nebensaison 3
Übernachtungen.
7. Stornierung
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Der Gast ist
verpflichtet, bei Nicht-Inanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden
Preis an den Vermieter zu entrichten:
- Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn 50 % des
vereinbarten Mietpreises
- Ab 30 Tage vor Mietbeginn 90 % des vereinbarten Mietpreises
- Bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamt gebuchte
Zeit berechnet
8. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, bei wirksam zustande
gekommenen Gastaufnahmevertrages, bei Nichtbereitstellung der
Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach
schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden
Schadenersatz zu leisten:
- Bei Absage bis zwei Monate vor Mietbeginn EUR 50,00
- Bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn EUR 5,00/gebuchter
Nacht, max. EUR 100,00
- Bei späterer Absage EUR 10,00/gebuchter Nacht, max. EUR
200,00.
Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem
Vertrag. Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer
Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar
gemacht werden.
9. Haftung
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung
während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall
von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann
der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung
ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für höhere Gewalt. Bei
Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit EUR 150,00,
da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert
sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung
erfolgen.
11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus
und freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihre Gastgeber
Antonie & Lukas Ess |
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